Hier finden Sie eine Übersicht der Rechtsangelegenheiten, in denen ich Sie gerne vertrete.

Meine Schwerpunkte

Verkehrsrecht

 

Gemäß der Fachanwaltsordnung gehören zum Verkehrsrecht folgende Rechtsbereiche:

  1. Das Verkehrszivilrecht mit dem Bereich Verkehrshaftungsrecht / Verkehrsunfallrecht und Verkehrsvertragsrecht. Das Verkehrshaftungsrecht / Verkehrsunfallrecht behandelt die Fragen der Haftung für Schäden o.a. Insbesondere Unfallschäden. Zum Verkehrsvertragsrecht wiederum gehören alle Vorschriften rund um den Kauf und Verkauf von Fahrzeugen.
  2. Verkehrsstrafrecht (z.B. Fahren unter Alkoholeinfluß) und das Recht der Ordnungswidrigkeiten(z.B. Bußgeld wegen Falschparkens),
  3. Das Verkehrsversicherungsrecht (v.a. Kraftfahrzeugversicherung, Haftpflichtversicherung)
  4. Das Fahrerlaubnisrecht (z.B. Erteilung der Fahrerlaubnis, Verlust der Fahrerlaubnis, Entziehung der Fahrerlaubnis) und das Zulassungsrecht (z.B. Zulassung von Kfz)

Versicherungsrecht

 

Inhaltlich wird der Titel durch die in § 14a der Fachanwaltsordnung (FAO) genannten Rechtsgebiete, bezüglich derer der den Fachanwaltstitel führende Rechtsanwalt besondere Kenntnisse nachweisen muss, definiert. Konkret nennt § 14a FAO folgende Rechtsgebiete:

  • 1. allgemeines Versicherungsvertragsrecht und Besonderheiten der Prozessführung,
  • 2. Recht der Versicherungsaufsicht,
  • 3. Grundzüge des internationalen Versicherungsrechts,
  • 4. Transport- und Speditionsversicherungsrecht,
  • 5. Sachversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Fahrzeug-, Gebäude-, Hausrat-, Reisegepäck-, Feuer-, Einbruchdiebstahl- und Bauwesenversicherung),
  • 6. Recht der privaten Personenversicherung (insbesondere das Recht der Lebens-, Kranken-, Reiserücktritts-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung),
  • 7. Haftpflichtversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Pflichtversicherung, privaten Haftpflicht-, betrieblichen Haftpflicht-, Haftpflichtversicherung der freien Berufe, Umwelt- und Produkthaftpflicht, Bauwesenversicherung),
  • 8. Rechtsschutzversicherungsrecht,
  • 9. Grundzüge des Vertrauensschaden- und Kreditversicherungsrechts.

Weiter erforderlich ist zum Erwerb des Titels eines Fachanwalts für Versicherungsrecht, wie bei allen Fachanwaltstiteln, der Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen. Hier fordert § 5 S. 1 lit. h FAO den Nachweis von 80 durch den Bewerber bearbeiteter Fälle, die sich auf mindestens drei der in § 14 FAO genannten Rechtsgebiete beziehen müssen. Auf diese drei Rechtsgebiete müssen zudem mindestens fünf Fälle entfallen

Weitere Rechtsbereiche

Ich vertrete Sie außerdem gerne bei Fragen in Bezug auf

  • Reiserecht
  • Forderungsmanagement (Mahnwesen etc.)
  • allgemeines Vertragsrecht

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