Hier finden Sie eine Übersicht der Rechtsangelegenheiten, in denen ich Sie gerne vertrete.
Verkehrsrecht
Gemäß der Fachanwaltsordnung gehören zum Verkehrsrecht folgende Rechtsbereiche:
- Das Verkehrszivilrecht mit dem Bereich Verkehrshaftungsrecht / Verkehrsunfallrecht und Verkehrsvertragsrecht. Das Verkehrshaftungsrecht / Verkehrsunfallrecht behandelt die Fragen der Haftung für
Schäden o.a. Insbesondere Unfallschäden. Zum Verkehrsvertragsrecht wiederum gehören alle Vorschriften rund um den Kauf und Verkauf von Fahrzeugen.
- Verkehrsstrafrecht (z.B. Fahren unter Alkoholeinfluß) und das Recht der Ordnungswidrigkeiten(z.B. Bußgeld wegen Falschparkens),
- Das Verkehrsversicherungsrecht (v.a. Kraftfahrzeugversicherung, Haftpflichtversicherung)
- Das Fahrerlaubnisrecht (z.B. Erteilung der Fahrerlaubnis, Verlust der Fahrerlaubnis, Entziehung der Fahrerlaubnis) und das Zulassungsrecht (z.B. Zulassung von Kfz)
Versicherungsrecht
Inhaltlich wird der Titel durch die in § 14a der Fachanwaltsordnung (FAO) genannten Rechtsgebiete, bezüglich derer der den Fachanwaltstitel führende Rechtsanwalt besondere Kenntnisse nachweisen
muss, definiert. Konkret nennt § 14a FAO folgende Rechtsgebiete:
- 1. allgemeines Versicherungsvertragsrecht und Besonderheiten der Prozessführung,
- 2. Recht der Versicherungsaufsicht,
- 3. Grundzüge des internationalen Versicherungsrechts,
- 4. Transport- und Speditionsversicherungsrecht,
- 5. Sachversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Fahrzeug-, Gebäude-, Hausrat-, Reisegepäck-, Feuer-, Einbruchdiebstahl- und Bauwesenversicherung),
- 6. Recht der privaten Personenversicherung (insbesondere das Recht der Lebens-, Kranken-, Reiserücktritts-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung),
- 7. Haftpflichtversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Pflichtversicherung, privaten Haftpflicht-, betrieblichen Haftpflicht-, Haftpflichtversicherung der freien Berufe, Umwelt- und
Produkthaftpflicht, Bauwesenversicherung),
- 8. Rechtsschutzversicherungsrecht,
- 9. Grundzüge des Vertrauensschaden- und Kreditversicherungsrechts.
Weiter erforderlich ist zum Erwerb des Titels eines Fachanwalts für Versicherungsrecht, wie bei allen Fachanwaltstiteln, der Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen. Hier fordert § 5 S. 1 lit.
h FAO den Nachweis von 80 durch den Bewerber bearbeiteter Fälle, die sich auf mindestens drei der in § 14 FAO genannten Rechtsgebiete beziehen müssen. Auf diese drei Rechtsgebiete müssen zudem
mindestens fünf Fälle entfallen
Weitere Rechtsbereiche
Ich vertrete Sie außerdem gerne bei Fragen in Bezug auf
- Reiserecht
- Forderungsmanagement (Mahnwesen etc.)
- allgemeines Vertragsrecht
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