Hier finden Sie eine Übersicht der Rechtsangelegenheiten, in denen ich Sie gerne vertrete.
Verkehrsrecht
Gemäß der Fachanwaltsordnung gehören zum Verkehrsrecht folgende Rechtsbereiche:
Versicherungsrecht
Inhaltlich wird der Titel durch die in § 14a der Fachanwaltsordnung (FAO) genannten Rechtsgebiete, bezüglich derer der den Fachanwaltstitel führende Rechtsanwalt besondere Kenntnisse nachweisen muss, definiert. Konkret nennt § 14a FAO folgende Rechtsgebiete:
Weiter erforderlich ist zum Erwerb des Titels eines Fachanwalts für Versicherungsrecht, wie bei allen Fachanwaltstiteln, der Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen. Hier fordert § 5 S. 1 lit. h FAO den Nachweis von 80 durch den Bewerber bearbeiteter Fälle, die sich auf mindestens drei der in § 14 FAO genannten Rechtsgebiete beziehen müssen. Auf diese drei Rechtsgebiete müssen zudem mindestens fünf Fälle entfallen
Weitere Rechtsbereiche
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